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   OLG Hamm, 14.11.2023 - 3 Ws 376/23   

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https://dejure.org/2023,32753
OLG Hamm, 14.11.2023 - 3 Ws 376/23 (https://dejure.org/2023,32753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2023 - 3 Ws 376/23 (https://dejure.org/2023,32753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2023 - 3 Ws 376/23 (https://dejure.org/2023,32753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Kostengrundentscheidung, fehlende Auslagenentscheidung, Umdeutung Kostenfestsetzungsantrag

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 464; §§ 273 Abs. 3, 274
    Nebenkläger, Berufung, Rücknahme, Auslagen des Angeklagten, Beschwerde, Auslegung, Kostenfest-setzungsantrag, Beweiskraft des Protokolls, Verzicht auf Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io
  • Burhoff online

    Kostengrundentscheidung, fehlende Auslagenentscheidung, Umdeutung Kostenfestsetzungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 ; StPO § 273 Abs. 3 ; StPO § 274
    Nebenkläger; Berufung; Rücknahme; Auslagen des Angeklagten; Beschwerde; Auslegung; Kostenfestsetzungsantrag; Beweiskraft des Protokolls; Verzicht auf Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de

    StPO § 464 ; StPO § 273 Abs. 3 ; StPO § 274
    Nebenkläger; Berufung; Rücknahme; Auslagen des Angeklagten; Beschwerde; Auslegung; Kostenfestsetzungsantrag; Beweiskraft des Protokolls; Verzicht auf Rechtsmittelbelehrung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn die Kostengrundentscheidung für Auslagen fehlt - Umdeutung des Kostenfestsetzungsantrages?

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 66/21
  • OLG Hamm, 14.11.2023 - 3 Ws 376/23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2023 - 3 Ws 376/23
    Im vorliegenden Fall scheidet eine solche Umdeutung indes mangels hinreichend erkennbaren Willens des Verurteilten, gegen die Kostengrundentscheidung vorzugehen, aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 5 Ws 696/03 -, juris).
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